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Ad-hoc Mitteilung

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
MWB AG setzt Volumen der von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung fest

München, 13. Juni 2024 – Der Vorstand der MWB AG („Gesellschaft“; ISIN DE000A4032H1) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Volumen der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen festgesetzt, die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. Mai 2024 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen wurde („Kapitalerhöhung“). Mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister wird sich das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 220.000,00 um EUR 9.100,00 auf EUR 229.100,00 durch die Ausgabe von 9.100 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag von EUR 1,00 und voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2023 („Neue Aktien“), erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Neuer Aktie. Die Neuen Aktien wurden bei einem institutionellen Investor zu einem Platzierungspreis von EUR 44,00 je Neuer Aktie platziert.

Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beträgt EUR 400.400,00. Die Gesellschaft plant, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung für (i) IT, (ii) Marketing, (iii) Public Relations sowie (iv) den selektiven Ankauf von speziellen Luxusuhren zu verwenden.

Die Gesellschaft beabsichtigt die Einbeziehung der bestehenden Aktien der Gesellschaft sowie der Neuen Aktien in den Handel im Freiverkehr an der Wiener Börse (Vienna MTF (Marktsegment „direct market plus“)) unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A4032H1. Der erste Handelstag wird für den 1. Juli 2024 erwartet.

Kontakt
cometis AG
Claudius Krause
krause@cometis.de
Telefon: + 49 611-205855-28

WICHTIGE HINWEISE

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich unzulässig wäre. Die hierin erwähnten Aktien der Gesellschaft wurden bereits platziert.

Diese Mitteilung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia) („Vereinigte Staaten“), Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde, dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.